- Vorfinanzierung der steuerlichen Begünstigungen durch das Land
- Landesförderung für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen
- Landesförderung für den Bau oder Sanierung von Erstwohnungen (Wohnbauförderung)
- Steuerabzüge für Gebäudesanierungen zu 50 Prozent oder 36 Prozent
- Steuerabzüge für energetische Sanierungsarbeiten zu 65 Prozent oder 75 Prozent
- Staatliche Förderung Wärmekonto („conto termico“)
Beiträge, Abschreibungen, Steuervergünstigungen
Die verschiedenen Förderungen vom Land und vom Staat lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen. Dazu gehören sowohl Beiträge als auch Abschreibungen und Steuervergünstigungen. Die verschiedenen Förderungen vom Land und vom Staat lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:

Beiträge
Abschreibungen bzw. Steuervergünstigungen
1. Umbauarbeiten
50 % bis maximal 96.000 Euro Gesamtspesen pro Wohnung aufzuteilen in 10 gleiche Jahresraten für außerordentliche Instandhaltung, Umbau, Sanierung und Wiedergewinnung.
2. Möbelbonus
Nur zulässig, wenn vorher Umbauarbeiten an der betreffenden Wohnung gestartet werden: 50 % bis maximal 10.000 Euro Gesamtkosten, in 10 gleichen Jahresraten.
3. „Grüner“ Bonus
36 % bis maximal 5.000 Euro Gesamtspesen pro Wohnung für Begrünung von Gärten, Terrassen, Balkonen, in 10 gleichen Jahresraten.
4. Energetische Sanierung
Zwischen 50 % und 6 % der Gesamtkosten, je nach Eingriff, in 10 Jahresraten.
- Am Gesamtgebäude 65 % (bei Kondominien bis zu 70% oder 75%)
- Wärmepumpe 65 %
- Austausch der Heizanlage 50 % oder 65 % (je nach Art und Brennleistung)
- Solaranlage: 65 %
- Fotovoltaikanlage: 50 %
- Austausch der Fenster: 50 %
- Verschattungselemente: 50 %
Für alle Maßnahmen zur energetischen Sanierung (Ecobonus) besteht die Meldepflicht an die ENEA. Die Zahlung muss auf dem Bank- oder Postweg erfolgen und auf den Belegen müssen die Steuernummer des Auftraggebers, MwSt.-Nummer der Firma oder des Freiberuflers sowie der Zahlungsgrund (Rechnungsdaten, Gesetzesbezug, Art der Arbeiten) aufscheinen.
Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Seiten:
Verbraucherzentrale Südtirol: https://www.consumer.bz.it/de/foerderungen-im-baubereich-suedtirol
Klimahaus: https://www.klimahaus.it/de/gebaeudezertifizierung/foerderungen-beim-bau-1669.html
Südtiroler Landesverwaltung: http://www.provinz.bz.it/bauen-wohnen/gefoerderter-wohnbau/default.asp