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Der Bauvertrag gehört zu den Schriftstücken, die die wenigsten Menschen gerne durchlesen. Es empfiehlt sich aber, hier besonders aufmerksam zu sein, denn wenn etwas nicht korrekt oder zu ungenau formuliert ist, zieht das mitunter einen großen Schaden für den Bauherrn mit sich.

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Andrea Warnecke/ dpa

Bauvertrag

Als Bauherr oder zukünftiger Hausbesitzer sollten Sie dem Bauvertrag ein besonderes Augenmerk schenken.

Vernachlässigen Sie diesen wichtigen Schritt, könnte es Sie im schlimmsten Fall mehrere Tausend Euro kosten. Aus diesem Grund lohnt es sich, genauer hinzusehen oder im besten Fall einen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Die beste Strategie ist es, bereits bei den Verhandlungen zum Bauvertrag aufmerksam zu sein, um unvorteilhafte Abmachungen von vorneherein zu vermeiden. So sorgen Sie für die bestmöglichen Voraussetzungen, wenn Ihnen der fertige Bauvertrag zur Unterschrift vorgelegt wird.

Daniel Maurer/ dpa

Der Kaufvorvertrag

Mit dem Vorverkaufsvertrag kommen Sie dem Kauf einer Immobilie einen ersten Schritt näher. Vordrucke dafür gibt es in einigen Buch- und Papierhandlungen zu erwerben. Diese müssen nur noch ausgefüllt und unterzeichnet werden, aber hier ist Vorsicht geboten.

Nach Möglichkeit sollte jeder Kaufvorvertrag von einem Experten überprüft werden. Folgende Empfehlungen sollten Sie beachten:

  • genaue Festlegung der Liegenschaft mit Nebenräumen und Zubehör;
  • genaue Angabe der Personalien der Parteien mit besonderem Augenmerk auf den Güterstand der verheirateten Vertragspartner;
  • Art der Anzahlung (normalerweise Bestätigungsanzahlung);
  • genaue Angabe des Preises und der Zahlungsmodalitäten, Vorschüsse, Raten und Begleichung in der Regel bei Unterschrift der notariellen Urkunde;
  • Klausel hinsichtlich Übergabe der Liegenschaft;
  • Klauseln hinsichtlich Sicherheit betreffend jegliche Lasten, wie z.B. Hypotheken und Bindungen (mit ausdrücklicher Beschreibung der zu löschenden Lasten);
  • Klauseln hinsichtlich urbanistischer Sicherheiten (der Verkäufer muss die Baukonzession und/oder -genehmigung, die Bewohnbarkeitsbescheinigung und allfällige Anträge auf Bausündennachlass liefern);
  • Erklärung des Verkäufers, dass die Immobilie ordnungsgemäß in der letzten Steuererklärung angegeben wurde;
  • Aushändigung der Grundbuch-, Katasterunterlagen, der urbanistischen Unterlagen, allfälliger Mietverträge, der Hausordnung mit der Tausendsteltabelle von seitens des Verkäufers.

Nähere Infos unter:

https://www.consumer.bz.it/de/der-kaufvorvertrag